Cybergrooming - eine Straftat!

01.02.2022
Zebra_2022
Zebra_2022

Das Internet eröffnet Kindern und Jugendlichen enorme Chancen und ist ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags - um sich mit anderen auszutauschen, zum Lernen oder einfach nur zur Unterhaltung.

Doch neben den vielen Möglichkeiten können junge Menschen auch auf Gefahren stoßen, die sie langfristig beeinträchtigen. Cybergrooming ist zweifellos eine solche Gefahr. Dabei nehmen fremde Personen gezielt online Kontakt zu Kindern auf, um sie sexuell zu belästigen und zu missbrauchen – Cybergrooming ist eine Straftat!

Betroffene Schülerinnen und Schüler sind häufig verunsichert: Gründe dafür sind unter anderem Scham und das Gefühl, selbst schuld zu sein. Auch wird es ihnen bisher nicht leicht gemacht, rechtliche Schritte gegen Cybergrooming einzuleiten. Obwohl die Aufklärungsquote sehr hoch ist, werden bislang nur wenige Fälle von Cybergrooming angezeigt.

Ab sofort steht unter www.fragzebra.de/cybergrooming die Möglichkeit zur Verfügung, konkrete Verdachtsfälle von Cybergrooming zu melden. Von Cybergrooming Betroffene können sich über das neue Formular schnell, einfach und auf Wunsch auch anonym an ZEBRA, das Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, wenden. 

(Quelle: https://www.fragzebra.de/cybergrooming)

Wendet euch zudem auch gerne und jederzeit an die Beratungslehrer, die euch bei konkreten Verdachtsfällen vertraulich zur Seite stehen und fachkundig begleiten werden.