Unterstufe

Intro Unterstufe

 

Die Erprobungsstufe am Gymnasium Johanneum

„Der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I des Gymnasiums ist ein bedeutsamer Schritt in der Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler. Er bringt für sie eine Reihe wichtiger Veränderungen mit sich, zum Beispiel die durch das Fachlehrersystem bedingte Gewöhnung an verschiedene Lehrkräfte, neue Fächer (...), eine größere Schule mit verändertem Umfeld und Schulleben, teilweise wesentlich ältere Mitschülerinnen und Mitschüler. Das Gymnasium hilft mit organisatorischen, unterrichtlichen und insbesondere pädagogischen Mitteln, diese neuen Herausforderungen zu bewältigen.“ [1]

Diese Feststellung zu den Aufgaben des Gymnasiums beim Übergang von der Grundschule in den  Richtlinien und Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen beschreibt noch immer treffend die Situation der Grundschulkinder beim Übergang auf das Gymnasium und auch die Funktion der Erprobungsstufe, also der Klassen 5 und 6, die eine pädagogische Einheit bilden und „der Erprobung, Förderung und Beobachtung dienen“ sollen, „um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen“ [2].

Es wird deutlich, dass die pädagogische Arbeit in der Erprobungsstufe zwei besondere Schwerpunkte haben muss. Die Integration der Kinder in das Schulleben am Gymnasium und die Anleitung zu wachsender Selbstständigkeit im Lernen.

Wie versuchen wir auf der Loburg, diesem Anspruch gerecht zu werden?

 

Das Loburger Angebot:

Unterstufenkoordinator: Patrik Thelen

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[1] Richtlinien und Lehrpläne für das Gymnasium – Sekundarstufe I – in Nordrhein Westfalen, Deutsch, Frechen 1993, S. 22.

[2] § 10,1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278).